Nutzen Sie die Förderungsmöglichkeiten.

Um Lärm, Allergie und Feinstaub in den eigenen vier Wänden Herr zu werden und ein rundum gesundes Wohnklima zu erreichen, bieten dezentrale Lüftungsgeräte in Verbindung mit Schallschutzfenstern die ebenso effiziente wie komfortable Lösung.
Die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen wird in vielen Fällen erheblich gefördert und Ihnen die Kosten auf Antrag erstattet.

Schalldämmlüfter.
In der Ruhe liegt die Kraft.
Laut Untersuchungen treten unter Lärmbelastung physische Erkrankungen häufiger auf. Entsprechende Vorsorge und Abhilfe bieten hier Schallschutzmaßnahmen. Wenn Ihre Außenwelt nicht zur Ruhe kommt, sollten Sie nicht länger darunter leiden. Denn Schallschutzfenster in Kombination mit Schalldämmlüftern lassen den Trubel draußen und nur Eines herein: gesunde Frischluft zum Durchatmen! Damit gewonnene Ruhe nicht mit stickiger Luft einhergeht, gibt es innovative Schalldämmlüfter. Diese arbeiten schalldämmend, sehr leise, zugluftfrei und sparsam. Ein gekipptes Fenster lässt zwar Frischluft herein, mindert aber den Lärm nur um ca. 15 dB, was z.B. in Flugplatznähe in der Regel nicht ausreicht. Bei geschlossenem Fenster bleibt die verbrauchte Luft im Raum. Die Luftfeuchtigkeit würde dann in einem ungesunden Maß steigen und lediglich der Schimmelpilz hätte seine Freude.

Ein Schalldämmlüfter bringt den wichtigen Luftaustausch und die nötige Frischluftzufuhr, die der Ruhende braucht, und sorgt so für ein prima Klima im Schlafzimmer. Nur der Lärm bleibt wegen des geschlossenen Fensters draußen.


Wieviel Frischluft braucht ein Mensch?
Der Mensch verbringt etwa 30 % seiner Lebenszeit im Schlaf. Für eine hohe Schlafqualität sind Ruhe, saubere Raumluft, ideale Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit im Schlafraum wichtige Voraussetzungen. Da der Schlafende während einer 6-8 stündigen Schlafphase keinen Einfluss auf die Qualität der Raumluft nehmen kann, muss sie durch andere Maßnahmen gewährleistet werden. Die Raumluftqualität wird an der CO2-Konzentration gemessen. Der von der DIN 1946-6 empfohlene Wert von 30 m³ Frischluft/h pro Person wird bei geschlossenem Fenster in einem 45 m³ großen Raum von zwei schlafenden Personen schon nach 2 Stunden nicht mehr erreicht. Um gesundheitliche Risiken zu vermeiden, „muss eine kontinuierliche Belüftung der Schlafräume gefordert werden.“ (Hess. Ärzteblatt April 2005) Bauphysikalische Schäden infolge zu hoher Luftfeuchtigkeit sind bei einem Luftwechsel von ca. 30 m³/h pro Person (oder 0,5-fachem Luftwechsel je Stunde) in der Wohnung vermeidbar.

Die richtige Entscheidung.
Mit dem Einbau eines Schalldämmlüfters beweisen Sie den richtigen Riecher. Stufenlos regelbar sorgt er zuverlässig für frische Luft und erfüllt gleichzeitig alle Voraussetzungen für Ihre Schalldämm-Maßnahmen.
Die uns umgebende Luft ist eine Mischung verschiedener Gase. Sie kann, abhängig von der Temperatur, eine bestimmte Menge Wasserdampf aufnehmen. Ihre Bestandteile:
-Stickstoff (N2) 78,10 %
-Sauerstoff (O2) 20,93 %
-Edelgase (Argon, Xenon, Neon, Helium, Krypton) 0,94 %
-Kohlendioxid (CO2)

Schallschutzfenster.
Überall da, wo der aktive Lärmschutz (z.B. durch Schallschutzwände, Temporeglung) an der Lärmquelle nicht ausreicht oder nicht möglich ist (z.B. im Innenstadtbereich), sind Schallschutzfenster in Kombination mit Schalldämmlüftern die einzige Möglichkeit, den Lärm im Raum zu reduzieren.

Schallschutzklassen.
Um Schallschutzfenster besser beurteilen zu können, hat man sog. „Schallschutzklassen“ eingeführt. Die VDI 2719 teilt die Schallschutzklassen in 6 Bereiche mit folgenden Werten auf:

1= 25 - 29 dB
2= 30 - 34 dB
3= 35 - 39 dB
4= 40 - 44 dB
5= 45 - 49 dB
6= ab 50 dB

Die verschiedenen Schalldämm-Maße werden durch die Kombination verschiedener Materialien und unterschiedlicher Glasdicken gegebenenfalls in Verbindung mit Folien erreicht. Neben den ausgewiesenen Schalldämmwerten der Fenster ist es enorm wichtig, dass die Fenster fach- und normgerecht eingebaut werden. Minimale Fehler beim Einbau von Schallschutzfenstern können dazu führen, dass der Lärm trotz neuer Fenster in den Raum eintritt.
Kombination mit Schalldämmlüftern.
Da der Schallschutz des Schallschutzfensters nur bei geschlossenem Fenster erreicht wird, ist es unerlässlich diese geschlossen zu halten. Um eine Verringerung des Sauerstoffes bzw. eine Erhöhung der Luftfeuchtigkeit auszuschließen, werden in diesen Räumen zusätzlich Schalldämmlüfter eingebaut. Eine wirksame und sinnvolle Funktion von Schallschutzfenstern wird nur bei gleichzeitigem Einbau von Schalldämmlüftern erreicht.
Förderung zum Schutz vor Bahnlärm.
Die Kosten der Lärmschutzmaßnahmen können bei bestehenden Strecken in den meisten Fällen bis zu 75%, bei Neubaustrecken bis zu 100% übernommen werden. Schalldämmlüfter sind in der Regel darin eingeschlossen. Die Kosten von Schallschutzmaßnahmen werden jedoch nur auf Antrag erstattet. Im Folgenden finden Sie einen groben Überblick. Bitte informieren Sie sich im Einzelfall gesondert beim jeweiligen Baulastträger.
Antragsberechtigte
  • betroffene Eigentümer, für die der Anspruch im Genehmigungsverfahren festgestellt wurde
Zuständigkeit
  • Kostenerstattung durch den jeweiligen Baulastträger
  • als betroffener Eigentümer an die zuständige Stelle wenden
  • meist unaufgeforderte Information der betroffenen Eigentümer durch die Baulastträger
Angebote & Auftragserteilung
  • Eigentümer müssen Angebote verschiedener Fachfirmen auf der Basis der erhaltenen Leistungsbeschreibung einholen
  • Angebotsvorlage bei der zuständigen Stelle
  • im Regelfall Vereinbarung über das preiswerteste Angebot
  • Auftragserteilung an die ausgewählte Fachfirma durch den Eigentümer
Informationspflichten
  • nach Beendigung der Arbeiten: Informieren Sie die zuständige Stelle mittels eines Formblattes
  • Zweck: Überprüfung der fachtechnischen Ausführung
Kostenerstattung
  • Originalrechnung der zuständigen Stelle zur Prüfung vorlegen
  • Erstattung des zuvor vereinbarten und durch die Rechnung belegten Betrages


Förderung zum Schutz vor Fluglärm.
Der Lärmschutzbereich wird in Abhängigkeit von der Lärmbelastung in verschiedene Schutzzonen unterteilt. Dort werden auf Antrag die Kosten für nachträglichen baulichen Schallschutz erstattet. Dabei werden bei fast allen Flughäfen die Kosten für Schalldämmlüfter übernommen. Im Rahmen von freiwilligen Schallschutzmaßnahmen wird ähnlich verfahren. Die Kosten von Schallschutzmaßnahmen werden jedoch nur auf Antrag erstattet. Im Folgenden finden Sie einen groben Überblick. Bitte informieren Sie sich im Einzelfall gesondert beim jeweiligen Flughafen.

Antragsberechtigte
  • Haus- oder Wohnungseigentümer sowie Erbbauberechtigte
  • Lärmgeplagte Mieter müssen sich an den Eigentümer ihrer Wohnung wenden
Zuständigkeit
  • Kostenerstattung durch den jeweiligen Flughafen
  • als betroffener Eigentümer an den jeweiligen Flughafen oder dessen Umweltabteilung wenden
  • meist unaufgeforderte Information der betroffenen Eigentümer durch den Flughafen und Bereitstellung entsprechender Musterformulare
Lärmschutzmaßnahmen
  • Anspruchsberechtigten Eigentümern wird mitgeteilt, welche Arbeiten am Gebäude und den sog. Umfassungsbauteilen (Fenster, Türen, Rollladenkästen, Wände, Dächer etc.) notwendig sind
Kostenerstattung
  • Die Kosten der Lärmschutzmaßnahmen werden in den meisten Fällen bis zu 100 % übernommen
  • Schalldämmlüfter sind in der Regel darin eingeschlossen
  • Bei Verzicht auf einen Lüftereinbau in Räumen mit einer offenen Feuerstelle bedarf es zusätzlich der Zustimmung des Bezirksschornsteinfegers
Förderung zum Schutz vor Straßenlärm.
Beim Bau oder bei wesentlichen Änderungen öffentlicher Straßen haben Anwohner unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schallschutz, dessen Maßnahmen im Bereich der so genannten „Lärmvorsorge“ genau definiert sind. Im Bereich der so genannten „Lärmsanierung“ handelt es sich hingegen um Lärmschutz an bestehenden Verkehrswegen. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, der Baulastträger (z. B. Bund oder Gemeinde), in deren Rahmen Kosten von Schallschutzmaßnahmen bis zu 75 % erstattet werden. Die Kosten von Schallschutzmaßnahmen werden nur auf Antrag erstattet. Das Abwicklungsverfahren kann unterschiedlich ausgestaltet sein. Im Folgenden finden Sie einen groben Überblick. Bitte informieren Sie sich im Einzelfall gesondert beim jeweiligen Baulastträger.

Antragsberechtigte
Haus- oder Wohnungseigentümer sowie Erbbauberechtigte Lärmgeplagte Mieter müssen sich an den Eigentümer ihrer Wohnung wenden

Zuständigkeit

Kostenerstattung durch den jeweiligen Baulastträger als betroffener Eigentümer an das zuständige Straßenbauamt oder an die beim jeweiligen Baulastträger zuständige Stelle wenden meist unaufgeforderte Information der betroffenen Eigentümer durch die Baulastträger und Bereitstellung entsprechender Musterformulare

Lärmschutzmaßnahmen
Anspruchsberechtigten Eigentümern wird mitgeteilt, welche Arbeiten am Gebäude und den sog. Umfassungsbauteilen (Fenster, Türen, Rollladenkästen, Wände, Dächer etc.) notwendig sind meist Erhalt einer detaillierten Leistungsbeschreibung hinsichtlich Anforderungen und Qualität der Arbeiten

Angebote & Auftragserteilung
Eigentümer müssen Angebote verschiedener Fachfirmen auf der Basis der erhaltenen Leistungsbeschreibung einholen Angebotsvorlage bei der zuständigen Stelle im Regelfall Vereinbarung über das preiswerteste Angebot Auftragserteilung an die ausgewählte Fachfirma durch den Eigentümer

Informationspflichten
nach Beendigung der Arbeiten: Informieren Sie die zuständige Stelle mittels eines Formblattes Zweck: Überprüfung der fachtechnischen Ausführung Kostenerstattung Originalrechnung der zuständigen Stelle zur Prüfung vorlegen Erstattung des zuvor vereinbarten und durch die Rechnung belegten Betrages

Die Kosten der Lärmschutzmaßnahmen werden im Falle der „Lärmvorsorge“ bis zu 100 % übernommen Schalldämmlüfter sind in der Regel darin eingeschlossen

Bei Verzicht auf einen Lüftereinbau in Räumen mit einer offenen Feuerstelle bedarf es zusätzlich der Zustimmung des Bezirksschornsteinfegers