Förderung für Schallschutzfenster
Überall da, wo der aktive Lärmschutz (z.B. durch Schall-
schutzwände, Temporeglung) an der Lärmquelle nicht ausreicht oder nicht möglich ist (z.B. im Innenstadtbereich), sind Schallschutzfenster in Kombination mit Schalldämmlüftern die einzige Möglichkeit, den Lärm im Raum zu reduzieren.
Um Schallschutzfenster besser beurteilen zu können, hat man die so genannten Schallschutzklassen eingeführt. Die VDI 2719 teilt die Schallschutzklassen in 6 Bereiche mit folgenden Werten auf:
Schallschutzklassen
1= 25 - 29 dB
2= 30 - 34 dB
3= 35 - 39 dB
4= 40 - 44 dB
5= 45 - 49 dB
6= ab 50 dB
Die verschiedenen Schalldämmmaße werden durch die Kombination verschiedener Materialien und unterschiedlicher Glasdicken gegebenenfalls in Verbindung mit Folien erreicht. Neben den ausgewiesenen Schalldämmwerten der Fenster, ist es enorm wichtig, dass die Fenster fach- und normgerecht eingebaut werden. Minimale Fehler beim Einbau von Schallschutzfenstern können dazu führen, dass der Lärm trotz neuer Fenster in den Raum eintritt. Da der Schallschutz des Schallschutzfensters nur bei geschlossenem Fenster erreicht wird, ist es unerlässlich diese geschlossen zu halten. Um eine Verringerung des Sauerstoffes bzw. eine Erhöhung der Luftfeuchtigkeit auszuschließen, werden in diesen Räumen zusätzlich Schalldämmlüfter eingebaut. Eine wirksame und sinnvolle Funktion von Schallschutzfenstern wird nur bei gleichzeitigem Einbau von Schalldämmlüftern erreicht.