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Der Gebäudeenergieausweis

Jeder weiß, wie viel Benzin sein Auto verbraucht. Aber wie sieht es eigentlich mit dem Energieverbrauch eines Hauses aus? Darüber und mehr gibt im Prinzip der Gebäudeenergieausweis Auskunft. Und über einen solchen Ausweise müssen seit 01. Januar 2009 alle Gebäude verfügen. Er enthält Informationen zum energetischen Zustand eines Gebäudes sowie ggf. Hinweise für eine Modernisierung. Somit liefert der Gebäudeenergieausweis Eigentümern und Mietern wertvolle Daten über die Energieeffizienz des Gebäudes. Er zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht den Vergleich des Energiebedarfs verschiedener Gebäude. Jeder Hauseigentümer muss beim Verkauf einer Immobilie oder beim Mieterwechsel einen Gebäudeenergieausweis vorlegen. Dies gilt sowohl für Wohngebäude als auch Nicht-Wohngebäude.
Verfahren und Gestaltung
Grundsätzlich ist zwischen zwei Typen von Energieausweisen zu unterscheiden, dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis erfordert eine Bestandsaufnahme der wärmetechnisch relevanten Komponenten des Gebäudes durch einen Fachmann. Der Verbrauchsausweis wird dagegen auf Basis der Energiekostenabrechnung erstellt. Das Verfahren ist einfacher und kostengünstiger, im Ergebnis aber stark vom Nutzerverhalten abhängig. Für neu errichtete oder wesentlich sanierte Gebäude ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis zu erstellen. Für Bestandsgebäude besteht dagegen vom Grundsatz her Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.
Die Lüftungsanlage und der Energieausweis
Bei der Erstellung des bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweises wird auch die Luftwechselrate berücksichtigt. Durch den Einsatz von Lütungsanlagen läßt sie sich deutlich herabsetzen. Auch bei Sanierungen ist ein Schalldämmlüfter ideal. Denn durch die Dämmung von Außenwänden oder den Einbau neuer Fenster tritt häufig das Problem von Schimmelbildung auf, weil das Gebäude sehr dicht ist und die Luftfeuchtigkeit auf Grund falschen Lüftens nicht abgeführt wird.
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