Leisere Flugzeuge, mehr Lärm
Jedes Jahr vermelden die deutschen Flughäfen neue Passagier- und Frachtrekorde. Trotz leiserer Flugzeuge nimmt die Lärmbelastung also eher zu. Deshalb ist das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm nach wie vor so wichtig. Es legt an allen Flughäfen (auch militärischen) Bereiche fest, in denen die Kosten für nachträglichen baulichen Schallschutz erstattet werden können. Bei allen Flughäfen in Deutschland werden die Kosten für Schalldämmlüfter übernommen, wenn die bereits vorhandenen Umfassungsbauteile (Fenster, Wände, Dächer etc.) keine ausreichende Dämmung bieten. Ob die Schalldämmung ausreichend ist, muss im Einzelfall ermittelt werden. Die Kosten für den Schalldämmlüfter werden nur auf Antrag erstattet. Da die Verfahren unterschiedlich sind, können wir Ihnen hier nur einen Überblick geben. Bitte informieren Sie sich deshalb beim jeweiligen Flughafenbetreiber oder rufen Sie uns an: 0800-583 38 37 (kostenlos aus dem dt. Festnetz).
Antragsberechtigt sind Haus- oder Wohnungseigentümer
sowie Erbbauberechtigte. Lärmgeplagte Mieter müssen sich an den Eigentümer ihrer Wohnung wenden.
Infos über die Kostenerstattung
erhalten Sie als betroffener Eigentümer von dem jeweiligen Flughafen oder dessen Umweltabteilung. In den meisten Fällen informieren die Flughäfen die betroffenen Eigentümer und stellen auch entsprechende Musterformulare zur Verfügung - für mehr Infos hier klicken.
Sind Sie anspruchsberechtigt,
so wird Ihnen als Eigentümer mitgeteilt, welche Arbeiten an Ihrem Gebäude und an den sogenannten Umfassungsbauteilen (Fenster, Türen, Rolladenkästen, Wände, Dächer etc.) notwendig sind.
der Lärmschutzmaßnahmen können in den meisten Fällen bis zu 100 % übernommen werden. Schalldämmlüfter sind in der Regel darin eingeschlossen. Bei Verzicht auf einen Lüftereinbau in Räumen mit einer offenen Feuerstelle bedarf es zusätzlich der Zustimmung des Bezirksschornsteinfegers.